Verhalten bei einem Verkehrsunfall

Lassen Sie uns Leben retten – Bitte bilden Sie eine Rettungsgasse

Melden   Sichern    Retten  

 

Im ersten Schritt sollten sie sich und die Unfallstelle gegen fließenden Verkehr sichern!

  • Warnweste anziehen (Pflicht seit 01.07.2014)
  • Unfallstelle oder Standplatz absichern
  • Immer Warnblinkanlage und bei Dunkelheit zusätzlich Standlicht einschalten!

Warndreieck aufstellen

  • Bringen Sie alle Beteiligten aus dem Gefahrenbereich. Halten Sie sich immer hinter der Leitplanke auf.
  • 50 m innerorts
  • 100 m Bundesstraße
  • 200 m Autobahn
  • Hilfestellung: Abstand zwischen zwei Leitpfosten beträgt immer 50 m
  • Laufen Sie hinter der Leitplanke, um das Warndreieck aufzustellen oder um zur nächsten Notrufsäule zu kommen.
  • Warten Sie auf den Abschleppwagen nicht im Auto!
  • Den kürzesten Weg zur nächsten Notrufsäule weist der schwarze Pfeil auf dem Leitpfosten am Straßenrand.
  • Bei einer Panne rufen Sie bitte die Nummer, die auf Ihrem Schutzbrief angegeben ist, die Ihres Automobilclubs beziehungsweise die Servicehotline des Fahrzeugherstellers an oder gehen Sie zur nächsten Notrufsäule.

 

 

Im zweiten Schritt melden sie den Unfall. Dies kann durch eine weitere Person auch gleichzeitig erfolgen!

  • Wird wegen eines Notfalls die Hilfe des Rettungsdienstes oder der Feuerwehr benötigt, rufen Sie Hilfe per Telefon über die Notrufnummer 112 oder über die Notrufsäulen auf der Autobahn.

 

  • Wer meldet?
  • Wo ist das Ereignis?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Betroffene?
  • Warten auf Rückfragen!

 

  • Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie in ganz Europa die Feuerwehr und den Rettungsdienst.
  • Hinter der Notrufnummer 112 steht in Sachsen eine Integrierte Leitstelle, sodass immer die nächstgelegene Feuerwehr oder der nächste Rettungsdienst alarmiert wird.

Im dritten Schritt helfen sie verunglückten Personen, so gut sie können. Bringen sie sich dafür aber bitte nicht selbst in Gefahr!

Rettungskarte verkürzt die Rettungszeit!

  • Die Rettungskarte gibt den Rettern direkt am Unfallort Informationen zum Fahrzeug, wie z. B. die Lage der Airbags, Batterie, Kraftstoff- oder auch Gastanks und der Karosserieverstärkung, um die eingeklemmten Personen schnell aus dem Fahrzeug retten zu können. Die Rettungszeit wird damit erheblich verkürzt und die Überlebenschancen steigen!
  • Informationen zur Rettungskarte können u.a. über den ADAC bezogen werden. Die Karte für das individuelle Fahrzeug sollte an der Fahrersonnenblende deponiert und ein Aufkleber mit dem Hinweis auf der Windschutzscheibe angebracht werden.
  • Mehr Informationen dazu finden Sie unter: http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/sicher-unterwegs/rettungskarte/

Rettungsgasse bilden

 

 

Bitte bilden Sie bei beginnender Staubildung, Schrittgeschwindigkeit und stillstehendem Verkehr immer eine Rettungsgasse und seien Sie anderen Verkehrsteilnehmern ein Vorbild. Der nachfolgende Verkehr wird durch Ihr richtiges Verhalten zum Mitmachen motiviert – erst wenn die Unfallstelle geräumt ist, geht es für alle weiter! Drei bis vier Minuten können über Tod oder Leben entscheiden!

 

 

Wie verhalten Sie sich richtig?

  • Die Rettungsgasse ist auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen bei beginnender Staubildung, Schrittgeschwindigkeit und stillstehendem Verkehr zu bilden.
  • Die Rettungsgasse muss immer gebildet werden! Nicht nur bei einem Unfall.
  • Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung zu bilden.
  • Der Seitenstreifen darf für die Bildung einer ausreichend großen Rettungsgasse mit benutzt werden.
  • Halten Sie eine Fahrzeuglänge Abstand zum Vordermann, um noch rangieren zu können.
  • Schalten Sie den Verkehrsfunk etc. ein und beachten Sie die Durchsagen und Hinweise!
  • Die Rettungsgasse muss, bis sich der Stau aufgelöst hat, frei bleiben, da nicht alle Hilfsfahrzeuge gleichzeitig durchfahren.
  • Die Durchfahrt in der Rettungsgasse durch „Anhängen an ein Fahrzeug mit Sonderrechten“ ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.

 

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